AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
3. Leistungen des Veranstalters
4. Vertragsschluss bei Online-Buchungen und Vertragssprache
5. Vertragsschluss bei Buchungen per E-Mail oder Telefon
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
8. Lieferung und Einlösen von Aktionsgutscheinen
9. Entgelt und Zahlungsbedingungen
10. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
11. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
12. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
13. Rücktritt des Veranstalters
14. Vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden – Stornierungen
15. Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
16. Nennung als Referenzkunden
18. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
19. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
20. Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Sofie Clara Müller, Miss Sofie’s Coaching, Hans-Henny-Jahnn-Weg 53, 22085 Hamburg, Deutschland, Tel.: +49 151 55513965, E-Mail: sofie.mueller@miss-sofies-coaching.com, Internet: https://miss-sofies-coaching.com/home/ ,(nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters.
1.2 Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Veranstalter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Seminaren, Workshops, Coachings, Vorträgen und Online-Live-Kursen (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Kunde sowohl mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen als auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Brief) durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 S. 1 BGB abschließt.
2.2 Für Verträge über die Lieferung von Aktionsgutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Aktionsgutscheine werden unentgeltlich vom Veranstalter im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben und können von Kunden über die Website ausschließlich im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
3. Leistungen des Veranstalters
3.1 Der Veranstalter bietet sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
3.2 Die Präsenz-Veranstaltungen finden an von dem Veranstalter ausgewählten Veranstaltungsorten oder in den Räumlichkeiten des Kunden statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Kunden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf der Website des Veranstalters nichts anderes ergibt.
3.3 Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Kunde insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung findet der Kunde in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Kunden ist ausgeschlossen.
3.4 Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Kunden. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3.5 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.
4. Vertragsschluss bei Online-Buchungen und Vertragssprache
4.1 Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Kunden, die Leistungen des Veranstalters verbindlich zu buchen.
4.2 Der Kunde kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Buchungsformular abgeben. Die vom Kunden für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Buchungsformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Buchungsformular und durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab. Der Kunde kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Buchung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Ferner kann der Kunde eine rechtsverbindliche Buchung auch per Telefon, per E-Mail, über das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Online-Kontaktformular, per Messenger-Dienst oder über die Social-Media-Kanäle (z.B. Instagram, LinkedIn) gegenüber dem Veranstalter abgeben.
4.3 Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf (5) Tagen annimmt,
- indem er dem Kunden eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Kunden ist, oder
- indem die Zahlungstransaktion durch den vom Kunden in seiner rechtsverbindlichen Buchung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 9.3..
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden. Sofern der Veranstalter das Angebot des Kunden nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Kunde ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
4.4 Der Veranstalter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht. Den Vertragstext kann der Kunde in seinem Nutzerkonto auf der Website des Veranstalters einsehen, sofern der Kunde vor Absendung der Bestellung ein Nutzerkonto eingerichtet hat. Die Bestelldaten werden im System des Veranstalters gespeichert und können vom Kunden unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Nutzerkonto eingesehen und abgerufen werden.
4.5 Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Veranstalter kann den Vertragstext einschließlich der AGB in Textform (per E-Mail) oder über einen Verweis auf eine Onlinequelle (z.B. per Link) bereitstellen.
4.6 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4.7 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
4.8 Sofern der Kunde ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Kunden für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Kunde für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.
5. Vertragsschluss bei Buchungen per E-Mail oder Telefon
5.1 Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
5.2 Die Buchung der vom Kunden zuvor ausgewählten Leistungen gilt als rechtsverbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Buchung nichts anderes ergibt, ist der Veranstalter berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang beim Veranstalter anzunehmen.
5.3 Die Annahme erfolgt entweder,
- indem der Veranstalter dem Kunden eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Annahmeerklärung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem der Veranstalter den Kunden nach Abgabe von dessen rechtsverbindlichen Buchung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden. Die Frist endet mit dem Ablauf der in Ziffer 5.2. zuvor genannten Frist. Sofern der Veranstalter das Angebot des Kunden nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Kunde ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
5.4 Für die Vertragssprache gilt Ziffer 4.6. entsprechend.
5.5 Sofern der Kunde ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Kunde für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Kunde für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.
6. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Der Kunde hat die Leistungen des Veranstalters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Veranstalter:
- alle erforderlichen Informationen und Daten, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen
- zu den üblichen Veranstaltungszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten, insbesondere eines für die Durchführung geeigneten Schulungsraums gestatten und Zugang zu seinen Mitarbeitern bzw. Subunternehmern gestatten
- erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen
- Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen, sowie die für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlichen technischen Mittel zur Verfügung stellen
- die übermittelten Veranstaltungs- und Lehrmaterialien in geeigneter Form den Teilnehmern zugänglich machen
sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Veranstalters zugeordnet wurden. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.
7.2 Soweit der Kunde dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
7.3 Kommt der Kunde seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß den Ziffern 7.1. und 7.2. nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
8. Lieferung und Einlösen von Aktionsgutscheinen
8.1 Aktionsgutscheine werden dem Kunden per E-Mail oder als Ausgabe auf dem Bildschirm überlassen.
8.2Der Kunde kann pro Buchung nur einen Aktionsgutschein einlösen.
8.3 Der Veranstalter hat die Möglichkeit, einzelne Leistungen von der Gutscheinaktion auszuschließen, sofern ein entsprechender Hinweis auf dem Aktionsgutschein vermerkt ist.
8.4 Der Kunde hat den Aktionsgutschein vor Abschluss des Bestellvorgangs über die Website einzulösen. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist eine Einlösung des Aktionsgutscheins für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.
8.5 Der Betrag der Buchung darf nicht den Wert des Aktionsgutscheins unterschreiten und muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben aus dem Aktionsgutschein an den Kunden zu erstatten.
8.6 Soweit der Wert des Aktionsgutscheins den Betrag der Buchung unterschreitet, hat der Kunde den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Veranstalter zu erstatten. Hierfür kann der Kunde eine von dem Veranstalter angebotene Zahlungsart auswählen.
8.7 Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Aktionsgutscheins findet nicht statt.
8.8 Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt ergänzend: Es erfolgt keine Erstattung des Aktionsgutscheins, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise gebuchten Leistungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts widerruft.
8.9 Der Aktionsgutschein ist nicht auf Dritte übertragbar und kann vor Leistungserbringung über die Website mit schuldbefreiender Wirkung nur durch die auf dem Aktionsgutschein genannte Person eingelöst werden. Der Veranstalter kann überprüfen, ob der jeweilige Aktionsgutscheininhaber rechtmäßiger Inhaber und berechtigt ist, den Aktionsgutschein einzulösen.
9. Entgelt und Zahlungsbedingungen
9.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind Bruttopreise inklusive der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2 Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.
9.3 Kunden, die Verbraucher sind, können das Entgelt mit nachstehender Zahlungsart bezahlen:
9.3.1 „Vorauskasse per Banküberweisung“: Bei der Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung“ ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
9.4 Kunden, die Unternehmer sind, können das Entgelt mit nachstehender Zahlungsart(en) bezahlen:
9.4.1 Unternehmer können das Entgelt mit der Zahlungsart „Rechnung“ bezahlen. Das Entgelt wird fällig, nachdem die Leistungen durch den Veranstalter erbracht und in Rechnung gestellt wurden. Das Entgelt ist nach Zugang der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend.
10. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
Sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, ist zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich.
11. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
11.1 Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt bzw. Art der Veranstaltung gem. Ziffer 3. (z.B. Änderung des Angebots von Präsenz- auf Online-Veranstaltung), welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden nicht erheblich sind.
11.2 Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 11.1. unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Kunden zu erklären.
11.3 Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Kunde hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.
12. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
12.1 Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vom Veranstalter in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.
12.2 Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Kunden in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
12.3 Der Kunde erhält das gezahlte Entgelt umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu buchen. Der Kunde hat seine Forderung nach einer gleichwertigen anderen Veranstaltung unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
13. Rücktritt des Veranstalters
13.1 Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.
13.2 In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
14. Vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden - Stornierungen
14.1 Der Kunde kann als Verbraucher bei Gruppenveranstaltungen bis zu 7 Tage und bei Einzelveranstaltungen bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bzw. dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten stornieren. Die Stornierung hat der Kunde unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. Ein dem Kunden als Verbraucher ggf. nach Ziffer 5. zustehendes Recht, seine Buchung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
14.2 Der Kunde kann als Unternehmer bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. dem vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten stornieren. Die Stornierung hat der Kunde unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.
14.3 Im Falle einer fristgerechten Stornierung wird der Veranstalter dem Kunden ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt vollständig zurückerstatten. Die Erstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Wochen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Kunden das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, welches der Kunde bei der Buchung der Veranstaltung verwendet hat.
15. Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
15.1 Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Kunden zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
15.2 Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Kunde an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.
15.3 Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
15.4 Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen werden dem Kunden die erforderlichen Lehrinhalte auch in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
16. Nennung als Referenzkunden
16.1 Der Veranstalter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Veranstalter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
16.2 Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Website und/oder Social-Media-Kanälen des Veranstalters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt dem Veranstalter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
17. Haftung
17.1 Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
17.2 Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 17.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
17.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
17.4 Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot einer Veranstaltung kein Heilversprechen darstellt. Die Informationen, Techniken, Methoden und Empfehlungen sind nicht dazu bestimmt, die medizinische und/oder psychotherapeutische Diagnose und/oder Therapie durch einen Arzt, Psychologen oder Psychiater, sowie Heilpraktiker für Psychotherapie zu ersetzen. Der Veranstalter weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass dieser weder Arzt noch Psychotherapeut oder Heilpraktiker ist und, dass er dementsprechend keine Diagnosen stellt, medizinische Ratschläge erteilt oder Heilungs- oder Linderungsversprechen geben bzw. diese in Aussicht stellen kann. Laufende Behandlungen mit Ärzten, Heilpraktikern oder Psychotherapeuten sollen durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters nicht unter- oder abgebrochen werden bzw. eine künftige notwendige Behandlung nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden.
18. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
Der Kunde verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Veranstalters während der Vertragslaufzeit nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Veranstalter gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Veranstalter die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt hat.
19. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
19.1 Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
19.2 Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält , dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der dem Kunden von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.
20. Vertragslaufzeit und Kündigung
20.1 Der Vertrag wird befristet, für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.
20.2 Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
20.3 Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.
21. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder der vom Veranstalter zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.
22. Alternative Streitbeteiligung
22.1 Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
22.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und nicht bereit.
23. Verhaltenskodex
Der Veranstalter hat sich dem Verhaltenskodex von der Greator Coach Code of Ethics unterworfen. Weitere Informationen findet der Kunde im Internet unter https://miss-sofies-coaching.com/wp-content/uploads/2023/12/3-Greator-Coach-Code-of-Ethics.pdf
24. Schlussbestimmungen
24.1 Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Kunden, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
24.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
24.3 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 08.03.2024